Wichtige Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der Ottonia Magdeburg e.V.
in umgekehrt-chronologischer Reihenfolge
19.08.2017
- Der Mitgliederbeitrag wird ab 01.01.2018 auf 24 Euro als jährlicher Zahlungsbetrag festgelegt.
02.05.2003
- Der Mitgliederbeitrag wird ab 01.01.2004 auf 12 Euro als jährlicher Zahlungsbetrag festgelegt.
02.06.2001
- Die Schriftstücke des Ottonia Magdeburg e.V. sind generell in alter Rechtschreibung zu verfassen.
- Der Mitgliederbeitrag wird auf 45 Euro als jährlicher Zahlungsbetrag festgelegt.
- Der Vorsitzende kann gemeinsam mit dem Kassierer zinslose Darlehen an Vereinsmitglieder bis zur Gesamthöhe von 6000 Euro vergeben. Die Verträge sind schriftlich zu fixieren.
14.05.1999
- Diejenigen Mitglieder der Ottonia Magdeburg e.V., die gleichzeitig Mitglieder des VAW sind, gründen den nichtrechtsfähigen Verein ”Verein der Wingolfsphilister der Ottonia Magdeburg im Wingolfsbund” (VedeWiPdOMiWB). Der VedeWiPdOMiWB tritt im VAW an die Stelle der Ottonia Magdeburg e.V.
- Die Mitgliedsbeiträge (pro Jahr) werden ab dem 1. Januar 2000 halbiert und gestundet; der verminderte Beitrag für Alte Herren beträgt nun DM 100,00 pro Jahr, für die Aktiven DM 50 pro Jahr. Wird die Vertagung unserer Verbindung wieder aufgehoben, verliert dieser Beschluß seine Gültigkeit.
- Wird die Aktivitas reaktiviert, so sind nur die gestundeten Beiträge von insgesamt fünf Jahren nachzuzahlen.
07.05.1994
- Ab Eintritt in den e. V. erfolgt die Zahlung des Beitrages wahlweise entsprechend dem Monatsbeitrag des Zahlungsjahres oder dem Jahresbeitrag.
08.04.1993
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt bei jährlicher Zahlungsweise 200,00 DM, bei monatlicher Zahlungsweise 20,00 DM.
- Sieht sich jemand nicht in der Lage, den vollen Beitrag zahlen zu können, ist es ihm freigestellt, einen geringeren Betrag entsprechend seinen Mitteln zu überweisen. Dem Kassierer ist eine schriftliche Begründung zu übergeben. Er nimmt dies im Vertrauen auf die Loyalität des Mitglieds zur Kenntnis. Der Kassierer verringert entsprechend die Beiträge.