Verband Alter Wingolfiten e. V.
Bezirksverband Land Sachsen Anhalt (BV 23)
Satzung
I. Zusammensetzung und Zweck des Verbandes
§ 1
Der Bezirksverband Sachsen-Anhalt (BV 23) besteht aus den im Land Sachsen-Anhalt wohnenden Wingolfsphilistern.
Der Beitritt zum Verband gilt mit der Gründung des Wohnsitzes im Verbandsgebiet als erklärt.
§ 2
Mit dem Verlust der Wingolfszugehörigkeit überhaupt erlischt auch die Mitgliedschaft im Bezirksverband.
§ 3
Ausscheidende Mitglieder haben weder ein Anrecht am Verbandsvermögen, noch einen Anspruch auf Rückforderung gezahlter Beiträge oder sonstiger freiwilliger Zuwendungen.
Ihre Verpflichtungen, namentlich zur Zahlung der Beiträge, enden mit Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Mitgliedschaft erlischt.
Das Vermögen des Verbandes steht der Gesamtheit der Mitglieder in der Weise zu, daß Anteile der einzelnen Mitglieder nicht ausgeschieden werden dürfen. Es ist unveräußerlich und unvererblich und niemand kann auf Teilung klagen.
Für Schulden des Verbandes haftet nur das Verbandsvermögen unter Ausschluß eines Rückgriffs auf die einzelnen Mitglieder.
§ 4
Der Bezirksverband ist Mitglied des "Verbandes Alter Wingolfiten e. V.". Über die daraus sich ergebenden Rechte und Verpflichtungen, insbesondere die Teilnahme von Vertretern am Wartburg-Philistertag und die Zahlungen von Beiträgen entscheidet die Satzung des VAW.
§ 5
Der Bezirksverband Sachsen-Anhalt hat folgende Aufgaben:
1. Die in Sachsen-Anhalt wohnenden Wingolfsphilister zusammenzuschließen und durch geeignete Veranstaltungen den Wingolfsgedanken in ihnen lebendig zu erhalten,
2. das brüderliche Verhältnis seiner Mitglieder untereinander zu pflegen,
3. den "Verband Alter Wingolfiten" in allen seinen Bestrebungen zu unterstützen und
4. den Kontakt zur "Ottonia Magdeburg im Wingolfsbund" zu pflegen.
II. Organe des Verbandes
§ 6
Die Organe des Verbandes sind:
1. der Vorstand
2. der Philisterconvent.
§ 7
Der Vorstand:
Der Vorstand besteht aus dem Leiter, dem Schriftführer und dem Kassenwart, die auf dem Mitgliederconvent für zwei Jahre gewählt werden.
Entstehende Lücken ergänzt der Vorstand durch Ersatzwahl.
Ausscheidende Vorstandsmitglieder können wiedergewählt werden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
§ 8
Der Leiter wird bei Bedarf vom Schriftführer vertreten, der Schriftführer und der Kassenwart vertreten sich gegenseitig.
§ 9
Der Leiter beruft den Vorstand ein.
Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit möglichst in mündlicher Verhandlung gefaßt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder anwesend sind.
In begründeten Fällen kann die Abstimmung über Fernsprecher erfolgen.
Der Leiter handelt in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle des Vorstandes. Hierbei von ihm getroffene Entscheidungen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
§ 10
Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Wingolfsphilister vom Bezirksverband erfaßt werden. Er hat dazu ein Mitgliederverzeichnis zu führen.
§ 11
Der Vorstand hat sich bei allen Angelegenheiten, die die Interessen der "Ottonia Magdeburg e. V." berühren, mit dessen Vorstand ins Einvernehmen zu setzen.
§ 12
Der Leiter beruft mindestens einmal im Jahr einen Philisterconvent ein. Der Vorstand des VAW und der Geschäftsführer des Wingolfs sind zu den Philisterconventen einzuladen.
Der Leiter hat dem Vorsitzenden des VAW über den Geschäftsführer des Wingolfs jährlich bis zum 15. Januar einen kurzen Bericht über die Philisterconvente und über die Tätigkeit des Vorstandes in dem abgelaufenen Jahr zu erstatten.
Zum gleichen Termin ist ein Mitgliederverzeichnis oder eine Zusammenstellung aller im Berichtsjahr eingetreten personellen Veränderungen mit Stand vom 31. Dezember sowie ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder beim Geschäftsführer des Wingolfs einzureichen.
§ 13
Der Kassenwart zieht von den Mitgliedern des Bezirksverbandes bis zum 31. März den Jahresbeitrag ein.
Der in ihm enthaltene VAW-Beitrag ist unverzüglich an die Zentralkasse des Wingolfs weiterzuleiten.
Bis zum 15. Januar hat er die Beitragsabrechnung über das abgelaufene Jahr der Geschäftsstelle des Wingolfs vorzulegen.
Anträge auf Stundung, Ermäßigung oder Erlaß des Beitrages sind bis 1. April an den Vorstand zu richten. Über diese Anträge entscheidet der Vorstand.
Dem Philisterconvent ist über diese Entscheidung zu berichten.
§ 14
Der Philisterconvent, der vom Leiter des Bezirksverbandes unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens eine Woche vorher einberufen wird, tritt als ordentliche Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich zusammen.
Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder hat der Leiter einen Philisterconvent einzuberufen.
Der Philisterconvent ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Bezirksverbandes.
Alle Wingolfsphilister haben das Recht, an dem Convent mit beratender Stimme teilzunehmen.
Die Abstimmungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit bei offener Abstimmung. Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung.
§ 15
Der Philisterconvent wählt den Vorstand, nimmt dessen Tätigkeitsbericht entgegen, beschließt über die dem Vorstand jährlich zu erteilende Entlastung, wählt die Kassenprüfer und nimmt deren Bericht jährlich entgegen, er unterbreitet dem Vorstand seine Wünsche und Anregungen.
Der Philisterconvent hat das Recht, Anträge an den Wartburg-Philistertag und an den Philisterrat des VAW zu stellen.
Diese Anträge sind mit ihrer Begründung allen Bezirksverbänden und allen Philistervereinen, dem Philisterrat und der Geschäftsstelle des Wingolfs zur Kenntnis zu geben. Dies gilt nicht für Anträge während des Wartburg-Philistertages.
§ 16
Der Philisterconvent setzt alljährlich auf Vorschlag des Vorstandes die Höhe des Jahresbeitrages fest. In diesem muß der Anteil des VAW enthalten sein.
III. Satzungsänderungen und Auflösung
§ 17
Zur Änderung der Satzung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der zum Philisterconvent erschienenen Mitglieder.
Zur Auflösung des Verbandes bedarf es einer Dreiviertelmehrheit der zum Philisterconvent erschienenen Mitglieder.
Der Verband gilt als aufgelöst, wenn die Zahl seiner Mitglieder unter 3 sinkt.
Im Falle der Auflösung des Verbandes fällt sein Vermögen an den Ottonia Magdeburg e.V.
Beschlossen auf dem Philisterconvent am 08. Mai 1993
Der Schriftführer Der Leiter
gez. Romer gez. Juling
Kassenwart | Schriftführer | Leiter |
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nicht besetzt | nicht besetzt | nicht besetzt |